Bescheinigung  
  Liebe Kollegen!

Natürlich ist es kaum zu glauben, dass die Finanzämter gerade jetzt anfangen, mit der Anerkennung eines mulitmedia- und netzfähigen Rechners Schwierigkeiten zu machen. Ich teile mit allen die Empörung, sehe aber auch wieder Licht am Horizont.

heute war im Handelsblatt folgendes zu lesen:

"Anschluss ans Internet nicht seuterschädlich"

ms Düsseldorf. Verfügt ein Steuerpflichtiger über einen Internetanschluss, so lässt dies nicht ohne weiteres den Schluss zu, er nutze seinen Computer nicht ausschließlich beruflich. Damit kann der Computer als Werbungskosten abgeschrieben werden, wenn sich die Privatnutzung nicht aus sonstigen Indizien ergibt. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz enschieden (Az.: 5 K 2776/98).

Damit ist das Finanzgericht der Ansicht vieler Finanzämter entgegengetreten, dass Computer mit Internetanschluss immer zumindest teilweise privat genutzt werden und daher nicht als Werbungskosten anerkannt werden können. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Berufsschullehrer, der unter anderem in den Fächern EDV und Kommunikationstechnologie unterrichtete. Zu den Pflichten des Lehrers gehörte es auch, seinen Schülern den Umgang mit dem Internet beizubringen. Daher könne er die Kosten für den Computer, Modem etc. als Werbungskosten absetzen, so das Gericht."

Anmerkung: Das gilt gewiss für alle, die sich an der Kanzler-Initiative "Schule ans Netz" in allen Fächern beteiligen.

Tipp: Intrernet- und Mulitmedia-Arbeit vom Chef vorher bestätigen lassen.

Gruß

Werner Zentner, Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim

Mit freundlichen Grüßen