1997  
  Sehr geehrter Herr Bühler!

Über die Vorgehensweise des Finanzamtes, die mir bisher nicht bekannt war, bin ich entrüstet. Welche Möglichkeiten haben wir, uns zur Wehr zu setzen? Soweit ich der fernmündlichen Auskunft meines Sachbearbeiters am Finanzamt vertrauen darf, wurden für 1997 noch eine Festplatte und ein Modem anerkannt. Bei diesem Stichwort stellt sich die Frage, in wie weit Telefonkosten für die Unterrichtsvorbereitung durch Internetanfragen absetzbar sind.

Ich wünsche Ihnen bzw. uns viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Hans-Jürgen Schmidt