Netzwerkbetreuung ist Privatsache !
Hallo Christoph,

das Sauersein habe ich schon hinter mir, denn bei mir ist folgendes passiert:

In meiner Steuererklärung für 1997 wurden mein Computer und diverse Peripheriegeräte nicht anerkannt.

Daraufhin hat mein Steuerberater Einspruch eingelegt.

Nach einer erneuten Anforderung der Anschaffungsbelege und einer Erklärung über meine berufliche Nutzung des Computers (2 DIN A4-Seiten, natürlich habe ich solche Dinge wie Netzwerkberater, ITG- und Informatikunterricht beschrieben) im März 1999, erhielt ich nun mit Datum vom 8.2.2000 eine sogenannte Einspruchsentscheidung, in der mein Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird. In dieser 9-seitigen Entscheidung wird mir als weiterer Schritt der Gang ans Finanzgericht Karlsruhe offen gehalten.

Es ist mir jetzt zu viel, hier alles ausführlich darzulegen, nur noch so viel dazu: - ich hätte nicht übel Lust, mich an unsere Kultusministerin zu wenden und sie zu fragen, ob das mit ihrem Wissen und in ihrem Sinn ist - ich bin am überlegen, ob ich mich sukzessive aus diesem Geschäft zurückziehe, denn wenn ich (oder du) nicht mal die Möglichkeit habe, die paar lausigen Kröten abzusetzen, dann ist unser "Einsatz zur Erziehung der Jugend" mit Füßen getreten - auf Grund meiner Ablehnung ist es mir nun auch nicht mehr möglich, irgendwelche Werbungskosten geltend zu machen, die auch nur im entferntesten mit Computer zu tun haben. Auf deutsch: nicht mal mehr ein Päckchen Disketten oder ähnliches geht mehr - ich werde meine Einspruchsentscheidung kopieren und dir mitbringen - die Handhabung durch die einzelnen Finanzämter scheint noch recht unterschiedlich zu sein: ich bringe dir mal einen Artikel aus dem Internet mit und zwar aus der "Schwetzinger Woche" vom 10.2.2000 (www.kurpfalz-online.de). Peter Kristen, der seinen Computer (das bleibt aber bitte unter uns) als Schreibmaschine benutzt, hat ihn absetzen können!!!

Habe jetzt leider keine Zeit mehr, muß weg, weiteres in der Schule.

Gruß Bernd