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Der Abstammungsnachweis

auch Ariernachweis genannt, seit 1933 (mit Wirkung des Arierparagraphs) für alle Beamten und öffentlichen Bediensteten und seit 1935 (mit Wirkung der Nürnberger Gesetze) für alle Deutschen eingeführter Nachweis der "deutschen oder artverwandten Abstammung bzw. des Grades eines fremden Bluteinschlages" durch Vorlage entsprechend beglaubigter Urkunden. Häufig wurde auch eine Ahnentafel oder ein Ahnenpass angefertigt. Verlangt wurde der Nachweis der arischen Abstammung bin in die Generation der Großeltern. Der Abstammungsnachweis war Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu natinalsozialistischen Organisationen und für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen.

Hierzu:

Anforderung des Nachweises
Mahnung
Verzeichnis der Unterlagen
Formular des Ariernachweises
Ahnennachweis

Ahnenpass

siehe auch:

Wo finde ich den Ariernachweis meiner Familie?


© Bühler 2000
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