[1][2][3]

Antisemitismus und Judenverfolgung

zurück:
Geschichtsseite - Übersicht


Der Antisemitismus im Dritten Reich läßt sich prinzipiell in vier Phasen unterteilen:


Erste antijüdische Maßnahmen

Ende März 1933 Boykottaktionen gegen jüdische Kaufleute, Ärzte und Rechtsanwälte,

Staatliche Aktionen gegen jüdische Beamte.

"Kein Jude darf künftig deutsche Staatsautorität verkörpern" ("Völkischer Beobachter", Organ der NSDAP)

Die Nürnberger Gesetze 1935

"Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (15.9.1935):

Zunehmender staatlicher Terror gegenüber der ca. eine halbe Million umfassenden jüdischen Bevölkerung in Deutschland

Verboten sind den Juden:

Besonders der letzte Punkt macht deutlich, daß es sich keineswegs um die Frage der Loyalität einer Bevölkerungsgruppe gegenüber dem Staat oder dem Regime handelt, sondern einzig um die Diskriminierung der Juden und den Ausschluß aus der propagierten "Volksgemeinschaft".

"Reichsbürgergesetz":

Danach war Reichsbürger nur der "Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. Allein der mit diesem Gesetz geschaffene und vom bloßen Staatsangehörigen gesonderte Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze." Damit waren die Juden zu bloßen Angehörigen des Staates und zu Bürgern zweiter Klasse degradiert.


Zum nächsten Arbeitsblatt: Antisemitismus 2
Verwandte Arbeitsblätter: Grundlagen der Weltanschauung: Antisemitismus

Copyright für alle Arbeitsblätter: Dr. Ch. Bühler, 1998